Restrukturierung und Sanierung
Stabilisierung und Gestaltung tragfähiger außergerichtlicher Lösungen.
- Krisenfrüherkennung
- StaRUG-Verfahren
- Sanierungsverhandlungen
Beratungsfelder
Wir beraten auf ausgewählten Gebieten des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts.
Stabilisierung und Gestaltung tragfähiger außergerichtlicher Lösungen.
Pflichten und Haftungsfragen bei drohender oder eingetretener Insolvenz.
Wahrung und Durchsetzung von Gläubigerrechten im Verfahren.
Prüfung und Abwehr von Rückforderungsansprüchen.
Begleitung von Privatpersonen und Selbstständigen auf dem Weg zur Entschuldung.